Ausweise (Personalausweis und Reisepass) dienen ausschließlich der Identifikation.
Sofern das Ausweisdokument im Original vorgelegt wird und die Identifizierung erfolgte (§ 20 Absatz 1 Personalausweisgesetz), genügt in vielen Fällen die Anfertigung eines entsprechenden Vermerks, zum Beispiel „Personalausweis / Reisepass hat vorgelegen“. Eine zusätzliche Kopie des Ausweises ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Hinweis von Giovanni
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