Rundfunkbeitrag vor Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Aktenzeichen: BVerwG 6 C 5.24
Konnex (Zusammenhang) zwischen Rundfunkbeitragspflicht und Erfüllung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie macht geltend, der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen gesetzlichen Auftrag strukturell, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete und als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht diene. Dieses strukturelle Versagen beruhe auch auf einer mangelnden Staatsferne der Aufsichtsgremien. Damit fehle es an einem individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige. Der Klägerin stehe deswegen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Die hierzu am 14. Juli veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie hier: https://leuchtturmard.de/mahnwachen-material/dokumente
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Am Mittwoch, den 1. Oktober, treffen wir uns alle ab 9 Uhr auf dem Simsonplatz vor dem Gerichtsgebäude.
Denn ohne Meinungsvielfalt gibt es keinen Frieden und keine bürgerliche Mitbestimmung.
