
FRANKFURT AM MAIN. Was im März 2023 im Wahllokal eines Frankfurter Stadtteils wie ein Missverständnis begann, hat sich inzwischen zu einem weitreichenden politischen Kriminalfall entwickelt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des dringenden Verdachts auf systematische Wahlfälschung. Jüngste Ermittlungsergebnisse schlagen nun hohe Wellen im Römer: Es gibt offenbar personelle Verknüpfungen zwischen dem damaligen Briefwahlbetrug und den jüngsten Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl im Frühjahr dieses Jahres.
Rückblick: Am Tag der Oberbürgermeister-Stichwahl im März 2023 wollte ein Frankfurter Bürger im Wahllokal seine Stimme abgeben. Doch die Wahlhelfer mussten ihn abweisen. Im Wählerverzeichnis war bereits vermerkt, dass er per Briefwahl gewählt hatte. Da der Mann versicherte, niemals Briefwahlunterlagen beantragt zu haben, flog das System auf. Unbekannte Täter hatten online mit den echten Daten des Mannes (Name, Geburtsdatum, Meldeadresse) Unterlagen angefordert. Als Lieferadresse gaben sie jedoch eine abweichende Anschrift an – eine Masche, die das hessische Kommunalwahlgesetz für Urlauber legal ermöglicht. Die Täter fingen die Wahlzettel an zentralen Adressen ab und füllten sie selbst aus.
Nun bekommt der Fall eine völlig neue Dimension. Wie die Ermittlungsbehörden bestätigten, führen Spuren aus dem Verfahren von 2023 direkt ins Umfeld der jüngsten Kommunalwahl im Frühjahr 2026. Dort waren bei der Auszählung extrem ungewöhnliche Stimmenhäufungen für einzelne Kandidaten der Grünen, der SPD und der CDU aufgefallen. Diese Bewerber hatten auffallend viele Stimmen von Wählern erhalten, die eigentlich die Liste „Ich bin ein Frankfurter“ (IBF) gewählt hatten.
Nach Berichten der hessenschau gibt es nun personelle Überschneidungen zwischen dem familiären und beruflichen Umfeld genau dieser betroffenen Politiker und den Verdächtigen des OB-Wahlbetrugs von 2023. Das bedeutet, dass mutmaßlich dieselben Netzwerke hinter beiden Vorfällen stecken könnten. Die Staatsanwaltschaft betont jedoch, dass dies noch kein Beweis für eine direkte Tatbeteiligung der betroffenen Politiker selbst ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Frankfurter Römer sorgt der Verdacht für erhebliche Unruhe. Die Opposition fordert lückenlose Aufklärung und wirft die Frage auf, wie sicher das Online-Verfahren zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in seiner jetzigen Form überhaupt noch ist. Das Wahlamt prüft unterdessen Sicherheitsverschärfungen, um den Missbrauch von abweichenden Versandadressen künftig unmöglich zu machen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.

